
Grünabfallsammlung
- die Natur gibt reichlich!
- Laubsack und Banderole
- Service von März bis November!
- APM Bigbag-Service!
- den Bigbag richtig nutzen!
- abstimmen über den Bigbag!
- Der Wald ist keine Entsorgungsanlage, weder für Grün- noch für andere Abfälle!
die Natur gibt reichlich!
Die Natur ist freigiebig!
Fast das gesamte Jahr über hält Sie vor allem die Gartenbesitzer "auf Trapp". Im Frühling sind es Laub- und Reisig vom letzten Herbst, nach der ersten Ernte auf den Beeten sind es die Pflanzenreste. Fast ganzjährig ist der Rasen zu mähen und Unkraut zu entfernen. Wieder zum Herbst hin ist das Fallobst und erneut viel Laub zu entsorgen. Es gibt kaum einen Komposter, dessen Kapazität zur Verarbeitung all dieser organischen Pflanzenabfälle ausreicht.
Wenn diese Beschreibung auch auf das Aufkommen an organischen Abfällen in Ihren Garten und auf Ihren Komposter zutrifft, dann nutzen Sie doch den Grünabfallservice der APM GmbH.



Laubsack und Banderole
Natürliche Abfälle sind wertvoll!
Damit Sie alle Grünabfallarten zur Abholung bereitstellen können, stehen sowohl Laubsäcke für Laub, Fallobst und andere "sackfähige" Gartenabfälle, als auch Banderolen zur Bündelung von Baum- und Strauchschnitt zur Verfügung.
Hier können Sie Laubsäcke/Banderolen erwerben. Mit der Gebühr für den Erwerb sind die Kosten für Abfuhr und Verwertung der bereitgestellten Grün- und Gartenabfälle beglichen.
Bitte beachten Sie, dass ...
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ein Laubsack bzw. ein Grünabfallbündel nicht schwerer als 20 kg sein darf.
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die Äste, die Sie mit den Banderolen bündeln, eine Länge von 1,5 m nicht überschreiten und nicht stärker als 10 cm sein dürfen.
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Dornenzweige und stachelige Gewächse so in die Grünabfallbanderolen zu legen sind, dass sich niemand daran verletzen kann.
- handelsübliche blaue oder andersfarbige Müllsäcke, gefüllt mit Grünabfällen konsequent stehen bleiben!
Service von März bis November!
Nach Plan oder auf Abruf
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Die Grünabfallsammlung findet in der Zeit von März bis November jeden Jahres statt.
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In größeren Orten erfolgt die Abholung der Laubsäcke/Grünabfallbanderolen in vierwöchigem Turnus nach Tourenplan.
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Für die kleineren Orte steht die Grünabfallsammlung "Auf Abruf" zur Verfügung. Dort werden Laubsäcke bzw. Grünabfallbanderolen wenige Tage nach Anmeldung über dieses Formular oder telefonisch über die Service-Hotline Tel. 0800 1837646 abgeholt.
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Bitte stellen Sie die gut verschlossenen Laubsäcke/Grünabfallbanderolen am Abfuhrtag bis spätestens 06:00 Uhr morgens unfallsicher an der, dem angeschlossenen Grundstück nächstgelegenen Haltemöglichkeit des Sammelfahrzeugs, zur Abholung bereit.



APM Bigbag-Service!
Zeit für den 1 m³ Bigbag!
Wenn der Komposthaufen im Garten keine Kapazitäten mehr hat, um größere Mengen Grünabfälle und Laub aufzunehmen, dann ist es Zeit für den 1 m³ APM-Bigbag für Laub und Gartenabfälle. Er wird ausschließlich über die APM Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH am Hauptsitz in Niemegk sowie an den APM-Wertstoffhöfen in Niemegk, Teltow und Werder sowie an ausgewählten Vertriebsstellen vertrieben.
Bestellung und Anmeldung zur Abholung
Die Bestell-, Abhol- und Entsorgungsmodalitäten für den 1 m³ Bigbag unterscheiden sich von denen der Grünabfallsäcke/- banderolen.
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Die Bereitstellung, Nutzung sowie die Abholung der gefüllten 1 m³ Bigbags werden nur im Rahmen telefonischer oder persönlicher Absprachen zwischen der APM GmbH und den Nutzer/-innen dieses Services abgestimmt. Die Nutzungsgebühr beträgt 42,75 €.
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Sagen Sie es auch ihren Nachbarn, alles wichtige steht in diesem Infoblatt.



den Bigbag richtig nutzen!
Den Bigbag richtig nutzen!
Um eine reibungslose Abholung der APM-Bigbags zu gewährleisten, beachten Sie bitte folgende Punkte ...
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In den Bigbag dürfen nur Laub, Gartenabfälle, Gras- u. Strauchschnitt und Äste mit max. Durchmesser von 10 cm eingefüllt werden.
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Steht der Bigbag zur Befüllung und zum Abtransport im öffentlichen Raum (Gehweg oder Grünfläche), ist unbedingt die uneingeschränkte Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer und Passanten zu beachten. Eine Erlaubnis bei der zuständigen Behörde der Gemeinde muss vorliegen bzw. rechtzeitig eingeholt werden.
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Mit der Bereitstellung übernimmt der Nutzer des Bigbag die volle Verantwortung für dieses Behältnis mit allen Verpflichtungen, die sich u. a. aus verkehrspolizeilichen Vorschriften ergeben, z. B. Beleuchtung, Absicherung und bei behördlicher Genehmigung zur Aufstellung von Behältnissen im öffentlichen Straßenraum.
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Die Bigbag müssen jederzeit abtransportiert werden können.
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Die Öffnung des Bigbag muss nach oben zeigen.
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Der Bigbag darf nicht über die Kante befüllt werden, sondern nur bis zur Höhe der Schlaufe/oberste Naht.
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Eine Zufahrt für einen großen LKW muss möglich sein (Durchfahrtshöhe 4 m, Durchfahrtsbreite 3 m, zulässiges Gesamtgewicht von 24 t).
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Die Entfernung von einer öffentlichen Straße bis zum Stellplatz des Bigbag darf 5 m nicht überschreiten.
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Aufgrund der Verladehöhe von ca. 6 m sollte beim Abtransport der Bigbag nicht unter Hindernissen, wie bspw. Bäumen, Strom- bzw. Telefonoberleitungen oder Dächern, stehen.
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Direkt vor und neben dem Bigbag dürfen auch keine Hindernisse, wie z. B. parkende Fahrzeuge, Laternen, Hauswände, Zäune etc., sein. Der Abstand zu diesen Hindernissen sollte mindestens 1 m betragen.
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Den Bigbag bitte nicht an Zäune etc. anbinden.
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Volle abzuholende Bigbag werden mit einem Aufkleber gekennzeichnet. Hiermit ist für den Fahrer ersichtlich, dass dieser Bigbag abgeholt werden darf.
abstimmen über den Bigbag!
Alles muss stimmen!
Sollte einer der vorgenannten Punkte nicht eingehalten werden können, ist unbedingt eine vorherige Absprache mit der Abfallberatung notwendig, denn ...
- bei einer vergeblichen Anfahrt, die auf Nichteinhaltung eines der o.g. Punkte zurückzuführen ist, können wir den vollen APM Bigbag leider nicht mitnehmen.
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Bitte rufen Sie an über Tel. 033843 30671 oder 033843 30681 oder 033843 30654.
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Alternativ suchen Sie bitte eine Abstimmung Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Der Wald ist keine Entsorgungsanlage, weder für Grün- noch für andere Abfälle!
Der Wald ist keine Entsorgungsanlage!
In der Annahme, dass Grünabfall ein biologisch abbaubarer Abfall ist, der sich in der Natur ohne Schaden zersetzen und dem Boden wieder Nährstoffe zuführen würde, werden in Gärten anfallende Grünabfälle vielfach in nahe gelegene Waldstücke oder an Straßen-, Feld- und Wiesengräben entsorgt. Diese wilde Grünabfallentsorgung in Wald und Flur ...
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ist illegal, denn sie verstößt gegen das Abfall-, Wasser-, Landschafts- und Forstrecht und wird ordnungsrechtlich mit empfindlichen Bußgeldern geahndet.
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Lesen Sie dazu den Waldknigge und den Flyer Gartenabfälle gehören nicht in den Wald.
- Sagen Sie das bitte auch Ihren Nachbarn und Nachbarinnen, gern auch mit diesem Infoblatt.
Gartenabfälle bringen den Wald durcheinander!
Wenn Grünabfälle (illegal) auf Feldern und Wiesen oder im Wald abgelagert werden, verändert sich das Nährstoffangebot im Waldboden, ...
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denn die Ablagerungsflächen erhalten eine Überdosis Stickstoff. Das führt dazu, dass sich die ursprüngliche Artenvielfalt in diesem Gebiet binnen kurzer Zeit in eine Monokultur von bspw. stickstoffliebenden Brennnesseln und Brombeeren wandelt.
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Ebenso schädlich sind auch die in Gartenabfällen enthaltenen Wurzeln, Zwiebeln, Knollen oder Samen nicht heimischer, konkurrenzstarker Pflanzen. Diese breiten sich aus und verdrängen nach und nach unsere anspruchsvolle heimische Flora und Fauna.
Entsorgen Sie umweltgerecht!
Bitte kompostieren Sie Grünabfälle aus Ihrem Garten in Ihrem eigenen Garten.
Wenn das nicht möglich ist, nutzen Sie unsere Sammelsyteme für Grün- und Gartenabfälle.
Vielen Dank.



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