2022 | Auszug aus der Abfallgebührensatzung

Leistungsgebühren Leerung Restabfallbehälter
Gebühr je eine Leerung
Leerungsgebühren
Gebühr für die einmalige Leerung folgender Restabfallbehälter im Jahr 2022
60 Liter Restabfallbehälter
2,88 € je Behälterleerung
80 Liter Restabfallbehälter
3,84 € je Behälterleerung
120 Liter Restabfallbehälter
5,76 € je Behälterleerung
240 Liter Restabfallbehälter
11,52 € je Behälterleerung
1.100 Liter Restabfallbehälter
52,80 € je Behälterleerung
Abfallgebührensatzung 2022 | Auszug aus dem Amtsblatt vom 29. Dezember 2021
Gebühr nach Masse
Leerung von Restabfallbehältern > 1.100 Liter
Gebühr für nach Abfallmasse
Leerungsgebühr >> 276,65 je Tonne (Masse) entsorgtem Restabfall
Gebühr für eine Anfahrt ohne Leerung (Leerfahrt) ...
zu einem Restabfallbehälter > 1.100 Liter
202,46 € je Leerfahrt (Gebühr für eine Leerfahrt, verursacht durch den Gebührenschuldner)
Abfallgebührensatzung 2022 | Auszug aus dem Amtsblatt vom 29. Dezember 2021
Einsatz Chipsystem
Ermittlung der Anzahl der Leerungen mittels Chipsystem
Die Anzahl der geleerten Restabfallbehälter ermittelt der Landkreis anhand eines an jedem Restabfallbehälter und am Sammelfahrzeug installierten Chipsystems. Auf Antrag des Gebührenschuldners übermittelt der Landkreis Nachweise über Art und Anzahl der erfolgten Leerungen.
Bitte beachten Sie, dass die oben genannte Leerungsgebühr auch dann anfällt, wenn eine vollständige Behälterleerung mit den üblichen Verfahren NICHT möglich ist.
Bitte lesen Sie dazu § 20 Absatz 2 Sätze 1 und 2 der Abfallentsorgungssatzung.
Abfallgebührensatzung 2022 | Auszug aus dem Amtsblatt vom 29. Dezember 2021
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- Zuletzt aktualisiert: 12. Mai 2022