E-Altgeräteformular
Was wir abholen
Wir holen gern ab, was Sie hier anmelden.
Zu den E-Altgeräten gemäß ElektroG gehören außer den im Anmeldeformular genannen Großgeräten auch folgende Elektro-/ und Elektronikklein- und -großgeräte, wenn sie defekt und nicht mehr reparabel sind.
Wichtiger Hinweis
Bitte beachten Sie bei der Anmeldung von E-Altgeräten folgende Vorgabe des § 12 Abs. 3 Abfallentsorgungssatzung, in der es heißt, ... „Kleingeräte (Bügeleisen, Toaster, elektrische Zahnbürste, Telefon, Taschenrechner u. ä.) können nur zur Abholung bereitgestellt werden, wenn gleichzeitig eine Abholung von Haushaltsgroßgeräten nach Absatz 2 erfolgt.“
Smartphone
Telefon
Bitte beachten Sie auch, dass Metallschrott nicht zu den E-Altgeräten gehört.
Das Steuerzeichen
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Das Steuerzeichen ist objektgebunden, das heißt, jedem Grundstück zugeordnet. Das Steuerzeichen ist siebenstellig. Grundstückseigentümer finden es auf ihrem Gebührenbescheid.
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Sind Sie Mieter haben Sie kein Steuerzeichen. In diesem Formular ist das Steuerzeichen jedoch ein Pflichtfeld. Bitte tragen Sie als Mieter ersatzweise sieben Mal die Eins (1111111) ein und geben unbedingt Namen und Anschrift des Vermieters an.
- Zuletzt aktualisiert: 04. Januar 2021