Bereitstellungstipps
Heute ist Termin
Zeitvorgabe
Bis 6 Uhr vor's Haus stellen | bis 22 Uhr stehen lassen
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Am Tag der Leerung müssen die Abfallbehälter für Restabfall, Bioabfall und Altpapier, die Gelben Tonnen, Grünabfallsäcke und Grüngutbündel, der Sperrmüll und die Elektroaltgeräte spätestens bis 6 Uhr früh herausgestellt werden.
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Die Abfallentsorgung erfolgt im Zweischichtsystem von 6 bis 22 Uhr. Deshalb warten Sie bitte mit möglichen Reklamationen bis zum nächsten Tag.
Maximal 2 Meter Abstand zur Fahrbahn
Stellen Sie die oben genannten Abfallbehälter, Grünabfallsäcke und –bündel, den Sperrmüll und die E-Altgeräte bitte vor dem Grundstück bereit.
Der Abstand eines jeden Abfallbehälters zur Fahrbahn sollte nicht mehr als 2 Meter betragen. Ist Ihr Grundstück generell oder am Leerungstermin nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten zu erreichen, müssen die Abfallbehälter zur nächstgelegenen öffentlichen Verkehrsfläche gebracht werden, die vom Abfallsammelfahrzeug problemlos anfahrbar ist.
Deckelöffnung Richtung Straße
Die Abfallentsorgung wird überwiegend mit Seitenladefahrzeugen durchgeführt, bei denen nur ein Mann an Bord ist. Die Abfallbehälter für Restabfall, Papier und Bioabfall müssen deshalb mit der Deckelöffnung in Richtung Straße bereitstehen.
Einen halben Meter Platz lassen
Stellen Sie die Abfallbehälter und Abfallsäcke, aber auch Sperrmüll und Elektroaltgeräte, so zur Abfuhr bereit, dass niemand von ihnen behindert wird.
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Bitte lassen Sie etwa einen halben Meter Platz zu anderen Gegenständen, wie anderen Abfallbehältern, Straßenbäumen, Gartenzäunen, Straßenlampen, Gebäudeteilen oder parkenden Autos. Sind die Abfallbehälter geleert, stellen Sie diese bitte möglichst zeitnah wieder auf Ihr Grundstück zurück.
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Bitte denken Sie schon beim Abstellen und Parken Ihres eignen Fahrzeugs vor dem Grundstück daran, dass die Müllabfuhr Platz benötigt um mit den großen Sammelfahrzeugen in engen Straßen oder Gassen rangieren zu können.
Nur mit geschlossenem Deckel
Überfüllte Abfallbehälter jeder Art, bei denen Restabfälle, Altpapier, Bioabfälle oder große Verpackungsteile herausquellen und darum der Deckel gen Himmel zeigt, werden NICHT geleert.
Falls gelegentlich einmal mehr Restabfall anfällt, können Sie einen offiziellen 40 Liter Restabfallsack nutzen. Bei einem permanent höheren Restabfall-Anfall müssen Sie einen größeren oder zusätzlichen Restabfallbehälter nutzen.
Nebenliegendes bleibt stehen
Ganz gleich vorum es sich handelt, wurde es neben einem Restabfallbehälter, einer Bio- oder Papiertonne beziehungsweise einer Gelben Tonne zur Mitnahme bereitgelegt-/gestellt, die Müllwerker nehmen Nebenliegendes NICHT mit.
Ausgenommen davon sind ausschließlich die offiziellen 40 Liter Restabfallsäcke.
Behälter vertauscht?
Bitte achten Sie nach Leerung Ihres Abfallbehälters darauf, dass Sie auch "Ihren" Restabfallbehälter mit Ihrer Behälternummer auf dem Behälteraufkleber auf Ihr Grundstück zurückgestellt haben. Sollte eine Verwechselung vorgekommen sein, die sich nicht nachbarschaftlich aufklären lässt, informieren Sie uns bitte umgehend.
Rechtsgrundlage
§ 18 Abfallentsorgungssatzung | Bereitstellung der Abfallbehälter
Sperrige Abfälle
Bitte richtig bereitstellen
Sperrmüll und Elektroaltgeräte sind frühestens am Vorabend des Abholtermins oder morgens am Tag der Abholung bis spätestens 6 Uhr unverpackt (keine Kleinteile in Säcken oder anderen geschlossenen Verpackungen) und unfallsicher an der dem Grundstück nächstgelegenen Haltemöglichkeit des Sammelfahrzeugs bereitzustellen.
Der Straßenverkehr darf durch die bereitgestellten sperrigen Gegenstände nicht behindert werden. Die Verladung muss für zwei Müllwerker von Hand ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust sowie gefahrlos und schadlos möglich und zumutbar sein.
Ganz wichtig
Sollte der Ablageplatz der sperrigen Abfälle nicht dem sonst üblichen Abstellort der zu leerenden Abfallbehälter entsprechen, ist das den Mitarbeitern im Service-Center bereits bei Anmeldung zur Abholung mitzuteilen, oder an geeigneter Stelle im Online-Anmeldeformular zu vermerken.
Die Abholung sperriger Abfälle, von einer anderen Adresse, als der des veranlagten Objektes, ist ausgeschlossen.
Rechtsgrundlage
Elektroaltgeräte | § 12 Absatz 4 Abfallentsorgungssatzung
Sperrmüll | § 14 Absatz 3 Abfallentsorgungssatzung
Tonne mit Restmengen
Was tun, wenn ...
Restmengen in der Tonne sind?
Bei der Leerung werden die Abfallbehälter mehrmals von der Schüttung des Sammelfahrzeugs gerüttelt, damit auch alle Abfälle herausfallen. Bei verpressten oder eingefrorenen Abfällen hilft das aber nicht. In diesem Fällen zählt die Leerung auch dann, wenn die Tonne nicht komplett entleert werden konnte.
Beugen Sie vor, indem Sie feuchten Abfall möglichst nicht lose in den Abfallbehälter werfen, wasserundurchlässige Müllbeutel benutzen sowie auf andere Weise dafür sorgen, dass sich der Abfall in der Abfalltonne bei der Leerung gut lösen lässt.
Arbeitsschutzrechtliche Gründe untersagen es den Müllwerkern in die Abfallbehälter zu greifen, um den Abfall zu lösen.
Eine Frage dazu beantworten wir auch hier.
Tonne zu schwer
Was tun, wenn ...
der Abfallbehälter zu schwer ist?
Ein zu schwerer Abfallbehälter kann nicht geleert werden, denn eine Automatik am Müllfahrzeug bricht eine Leerung bei zu schweren Behältern ab. Damit wird verhindert, dass weder die Schüttung des Sammelfahrzeugs noch der Behälter beschädigt wird.
Die zulässigen Gesamtgewichte für Abfallbehälter betragen für die | 40 Liter Abfallsäcke = 23 kg | 60 Liter Abfallbehälter = 35 kg | 80 Liter Abfallbehälter = 45 kg | 120 Liter Abfallbehälter = 60 kg | 240 Liter Abfallbehälter = 110 kg | 1.100 Liter Abfallbehälter = 450 kg.
Das zulässige Gesamtgewicht beträgt für | Grünabfallsäcke | Grünschnitt | je Sack/Bündel in einer Banderole = 20 kg.
Rechtsgrundlage
§ 15 Absatz 5 Abfallentsorgungssatzung | zulässigen Gesamtgewichte für Abfallbehälter
§ 9 Absatz 5 Abfallentsorgungssatzung | zulässigen Gesamtgewichte für Grünabfallsäcke und Grünschnittbündel
Tonne mit Störstoffen
Was tun, wenn ...
Störstoffe in einem Abfallbehälter vorgefunden werden?
Fehlwürfe, wie zum Beispiel Kunststoffverpackungen in der Biotonne oder mineralischer Bauschutt im Restabfall sind besonders kritisch. Aus diesem Grund behält sich die Müllabfuhr vor, Abfallbehälter die in größeren Umfang Störstoffe enthalten, nicht zu leeren.
Mit einem roten Beanstandungsaufkleber auf dem Abfallbehälter werden Sie von den Müllwerkern darüber benachrichtigt.
Die Ihnen zur Verfügung gestellten Abfallbehälter für Restabfall, Papier und Bioabfall sind Eigentum der APM Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH. Diese Behälter sind möglichst pfleglich zu behandeln und nicht fahrlässig oder mutwillig zu zerstören oder von ihrem eigentlichen Zweck zu entfremden.
Flexibel sein
Die Müllabfuhr ist flexibel
Verlassen Sie sich nicht darauf, dass die Müllabfuhr immer zur selben Uhrzeit kommt, um Ihren Abfallbehälter zu leeren. Verkehrsstörungen oder auch widrige Witterungsbedingungen können es notwendig machen, dass die Abfuhrtour kurzfristig umgestellt werden muss, damit die Müllwerker ihr Tagespensum schaffen.
Gerade bei winterlichen Straßenverhältnissen kann es leicht passieren, dass sich die Müllabfuhr verspätet. Bei extremen Wetterlagen muss sie eventuell ganz ausfallen. Die Behälterleerung oder Einsammlung wird dann so schnell wie möglich nachgeholt.
Zeigen Sie bitte in solchen Fällen Verständnis und denken Sie an die Müllwerker, die gerade im Winter bei Schnee und Glatteis ihr Bestes geben.
Auch aufgrund von Feiertagen kann sich die normale Abfallentsorgung in der Regel einen Tag später als gewohnt verschieben.
- Zuletzt aktualisiert: 19. April 2022