Grüngut abholen

Bitte Grünabfall abholen
Grün- und Gartenabfälle ...
holen wir gern ab, wenn Sie uns über dieses Formular Bescheid geben, dass wir die gefüllten Laubsäcke bzw. die mit den Banderolen umbundenen Strauch- und Baumschnittbündel und/oder die Grüngutbigbags bei Ihnen abholen können.
Das Steuerzeichen
-
Das Steuerzeichen ist objektgebunden, das heißt, jedem Grundstück zugeordnet. Das Steuerzeichen ist siebenstellig. Grundstückseigentümer finden es auf ihrem Gebührenbescheid.
-
Sind Sie Mieter, dann haben Sie kein Steuerzeichen. In diesem Formular ist das Steuerzeichen jedoch ein Pflichtfeld. Bitte tragen Sie als Mieter ersatzweise sieben Mal die Eins (1111111) ein und geben unbedingt Namen und Anschrift des Vermieters an.
Vielen Dank.
- Zuletzt aktualisiert: 06. Oktober 2020