Gebührenbescheid 2021/2022

Erklärungen
Das sind wichtige Inhalte
Ziffer 1 | Objektgebundenes Steuerzeichen
Ziffer 2 | Festsetzung Leerungsgebühr 2021 | Mit dem Abfallgebührenbescheid werden/wurden Sie zur Zahlung einer Vorauszahlung auf die Leerungsgebühr 2021 aufgefordert. Die tatsächliche Anzahl der Entsorgungen im Jahr 2021 wurde mit dem Chipsystem ermittelt und jetzt nach Ablauf des Jahres wird die endgültige Leerungsgebühr festgesetzt. Nach Verrechnung der mit dem Abfallgebührenbescheid 2021 geforderten Vorauszahlung ergibt sich gegebenenfalls eine Nachforderung beziehungsweise Gutschrift, die bei der Festsetzung der ersten Fälligkeit 2022 berücksichtigt ist.
Ziffer 3 | Festsetzung Basisgebühr 2022
- Für Haushalte wird eine Basisgebühr nach Anzahl der Haushaltsangehörigen erhoben.
- Für Gewerbe wird eine Basisgebühr nach dem vorgehaltenen Restabfallbehältervolumen erhoben.
- Für ein vorübergehend genutzte Objekt wir eine einheitliche Basisgebühr je Objekt erhoben.
Ziffer 4 | Vorauszahlung Leerungsgebühr 2022 | Bei der Berechnung der Vorauszahlung auf die Leerungsgebühr für 2022 wird die Anzahl der im Jahr 2021 in Anspruch genommenen Leerungen zu Grunde gelegt. Sind im Jahr 2021 keine Leerungen feststellbar, wird die Vorauszahlung 2022 entsprechend der festgesetzten Mindestleerung des Ihnen zur Verfügung stehenden Restabfallbehälters erhoben. Punkt 5 gibt die Gesamt-Abfallgebühr 2022 an, bestehend aus der Summe aus der Basis- und der Leerungsgebühr.
Ziffer 5 | Übertrag aus dem Vorjahr | Verrechnung von Guthaben oder Nachzahlungen aus dem Vorjahr auf die erste Fälligkeit.
Ziffer 6 | Fälligkeiten | Die Abfallgebühr ist in zwei Teilbeträgen am 28.02. und 15.07. fällig. Es sind dafür ausschließlich die mitgelieferten Überweisungsträger zu benutzen. Bei Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren ist die Gebühr in vier Teilbeträgen am 28.02., 15.04., 15.07. und 15.10. fällig.
Auskünfte
Ihre Ansprechpartner/-innen
Bei Auskünften nach offenen Forderungen oder der Erstattung von Gebührenguthaben wenden Sie sich bitte an die hier genannten Mitarbeiter/-innen des kaufmännischen Bereiches.
Fragen zum Gebührenbescheid
Bei Fragen zum Gebührenbescheid wenden Sie sich bitte an den/die auf Ihrem Gebührenbescheid unter "Auskunft erteilt: ... " genannten Ansprechpartner/-in.
- Zuletzt aktualisiert: 12. Mai 2022