Gefährliche Abfälle sammeln
Gefahr im Verzug
Lösemittelhaltige Farben und Lacke, Lösemittel, Öle, Garten- und Haushaltschemikalien, Reinigungs- und Desinfektiosmittel und viele andere "Mittel", die "für den Hausgebrauch" im Super-, Garten- und Baumarkt erworben werden können, sind giftig, ätzend, explosiv oder brandfördernd, gesundheits- und umweltgefährdendend.
Bleiben Restmengen dieser "Mittel", sind sie mit den/in den Behältnissen als gefährliche Abfälle am Schadstoffmobil oder auf den Wertstoffhöfen abzugeben.
Gefährliche Abfälle wurden früher als "Sonderabfälle" bezeichnet. Auch die Bezeichnungen Schadstoffe oder Giftmüll wurden genutzt. Gemäß der Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung lautet die korrekte Bezeichnung jetzt "gefährliche Abfälle".
Gefahrenkennzeichen
Die rot-weiß-schwarzen Gefahrenkennzeichen auf den Flaschen, Dosen und Kanistern zeigen Ihnen an, ob das Behältnis inkl. der Restmengen als gefährlicher Abfall zu entsorgen ist.
Gut für die Umwelt
Wo immer möglich, nutzen Sie bitte "Mittel" die anstatt mit einem Gefahrenkennzeichen, mit einem Blauen Engel gekennzeichnet sind. Aktuelles vom Blauen Engel erfahren Sie im Tipp des Monats.
Viele gefährliche Abfälle fallen bei Renovierungen an. Das Umweltbundesamt informiert Sie hier, wie sie gesund und umweltfreundlich renovieren können.
Zwei Mal im Jahr
hält das Schadstoffmobil in fast jedem Ort des Landkreises Potsdam-Mittelmark. Wann es in Ihren Wohnort kommt und wo es dort, wie lange hält, dass erfahren Sie im Abfall Tourenplan.
Ansprechpartner bei Fragen zum Sammelsystem
Den Auftrag zur Sammlung von gefährlichen Abfällen hat im Landkreis Potsdam-Mittelmark die REMONDIS® Industrie Service GmbH Co. KG.
Dienstag bis Samstag
Gefährliche Abfälle selbst wegbringen.
Auch auf den Wertstoffhöfen können Sie außerhalb der Sammeltouren des Schadstoffmobils gefährliche Abfälle abgeben. Handelt es sich nur um geringe Mengen, können diese auch von Betrieben auf den Wertstoffhöfen angeliefert werden.
Annahmeregeln
Welche Arten von gefährlichen Abfällen bis zu welcher Menge, genauer Gebindegröße am Schadstoffmobil und auf den Wertstoffhöfen angenommen werden, das erfahren Sie im Anhang 1 der Abfallentsorgungssatzung.
Nicht angenommen werden ...
Am Schadstoffmobil werden folgende Abfälle nicht angenommen
Altreifen | asbesthaltige Bauabfälle | Teer- und Bitumenpappe | Elektroaltgeräte | infektiöse Abfälle | Kondensatoren | mit gefährlichen Stoffen belastete Bauabfälle | Feuerlöscher und Gasflaschen (diese sind generell über den Fachhandel zurückzugeben).
Bitte geben Sie die o. g. Abfälle auf den Wertstoffhöfen ab. Gerne informiert Sie die Abfallberatung über den jeweils richtigen Entsorgungsweg. Nutzen Sie auch das Abfall ABC zur Information.
Rechtsgrundlagen
§ 7 Abfallentsorgungssatzung | Abfalltrennung
§ 13 Abfallentsorgungssatzung | Geringe Mengen gefährlicher Abfälle
- Zuletzt aktualisiert: 16. Februar 2021