Restabfallsammlung
Was sind Restabfälle?
Restabfälle sind ...
alle ungefährlichen Abfälle, die in Haushalten, Gewerbebetrieben und öffentlichen Einrichtungen anfallen und die keinem anderen Verwertungsweg zugeordnet werden können.
Haus- oder Restmüll sagt man, wenn sie im privaten Haushalt angefallen sind. Als hausmüllähnlicher Gewerbeabfall werden sie bezeichnet, wenn sie in Betrieben angefallen sind.
Überlassungspflicht
Restabfälle sind zu überlassen
Gemäß § 17 KrWG müssen Erzeuger und Besitzer von Abfällen, die in privaten Haushalten anfallen, diese ...
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soweit Sie sie nicht selber verwerten können (was nur bei Bioabfällen im Rahmen der Eigenkompostierung möglich ist), oder ...
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sie nicht verwertbar sind (wie die Restabfälle),
dem öffentlich rechtlichen Entsorgungssträger - hier der APM GmbH - überlassen (Überlassungspflicht).
Die Grundpflichten gemäß § 7 KrWG - Abfallvermeidung hat immer Vorrang vor der Abfallverwertung und vor der Abfallbeseitigung -, werden durch die Überlassungspflicht nicht unterlaufen. Umgesetzt wird die Überlassungspflicht für Restabfall durch die Festlegungen des Anschluss- und Benutzungszwangs gemäß § 5 Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Potsdam-Mittelmark.
Wertstoffe sind kein Restabfall
Wertstoffe, vor allem Altpapier, Altglas und Verpackungsabfälle sowie gefährliche Abfälle sind für die Entsorgung über die Restabfallbehälter nicht zugelassen.
Restabfallbehälter
Wir stellen die Behälter für Sie
Für die Sammlung von Restabfällen sind ausschließlich die im Folgenden aufgeführten grauen Restabfallbehälter und/oder der rote Restabfallsack (mit Aufdruck Landkreis Potsdam-Mittelmark) zugelassen und zu benutzen ...
Behältervolumen |
>> zulässiges Gewicht |
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40 Liter roter Restabfallsack |
23 |
Kilogramm |
60 Liter Restabfallbehälter |
35 |
Kilogramm |
80 Liter Restabfallbehälter |
45 |
Kilogramm |
120 Liter Restabfallbehälter |
60 |
Kilogramm |
240 Liter Restabfallbehälter |
110 |
Kilogramm |
1.100Liter Restabfallbehälter |
450 |
Kilogramm |
Tonnenschlösser
Ein Schloss für Ihren Abfallbehälter
Sie möchten Ihren Abfallbehälter vor Fremdbefüllung schützen? Dann nutzen Sie doch eines, der von der APM GmbH angebotenen Behälterschlösser. Das sind zum einen das Schwerkraftschloss, zum anderen das Schloss, dass Sie mit einem Vorhängeschloss ergänzen können. Fotos der Schlösser sehen Sie hier.
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Auf Nachfrage und Wunsch bauen wir das gewünschte Behälterschloss gern in den von Ihnen bereits genutzten Restabfallbehälter ein.
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Auskünfte zu den Kosten und Nutzungsbedingungen gibt Ihnen Frau Ulrich, verantwortliche Mitarbeiterin für den Abfallbehälterpool. Kontakt zu Frau Ulrich erhalten Sie über Telefon 033843 30641 oder schriftlich über das Kontaktformular.
Es muss passen
Über das richtige Behältervolumen
Passen muss das Volumen des von Ihnen genutzten Restabfallbehälters zum Aufkommen an festen, nicht verwertbaren Abfällen in Ihrem Haushalt. Abfallvermeidung ist immer gut und wichtig, auch die Möglichkeit, dadurch weniger Abfallgebühren zu bezahlen, sollte angestrebt werden. Allerdings ...
Nicht auf Kosten der Allgemeinheit.
Vielen Haushalten ist es gelungen, durch Abfallvermeidung und Getrenntsammlung von Wertstoffen mit einem kleinen Restabfallbehälter bei 14-tägigen Leerung auszukommen. Eine niedrigere Abfallgebühr ist die Belohnung dafür.
Sind die bereitgestellten Abfallbehälter jedoch überfüllt, entspricht das gewählte Behältervolumen nicht dem tatsächlichen Abfallaufkommen. Die Kosten für die Entsorgung der größere Abfallmengen und die Mehrleistung trägt in diesem Fall nicht der Verursacher, sondern die Allgemeinheit.
Entscheiden Sie richtig
Bitte klären Sie für sich die Frage: Fallen bei mir manchmal "mehr" oder immer "mehr" Restabfälle an?
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Wenn ausnahmsweise einmal "mehr Restabfall" zu entsorgen ist, als in den zur Nutzung ausgewählten Restabfallbehälter hineinpasst, besteht die Möglichkeit, am Abfuhrtag einen 40 Liter Restabfallsack des Landkreises Potsdam-Mittelmark zusätzlich zur Abfuhr bereitzustellen. Die roten 40-Liter-Abfallsäcke sind in den Vertriebseinrichtungen gegen Gebühr zu erwerben. Andere Säcke oder Behältnisse, als die roten Abfallsäcke, werden in diesem Zusammenhang nicht entsorgt.
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Reicht der zur Nutzung ausgewählte Restabfallbehälter auf längere Zeit nicht aus, muss entweder ein größerer oder ein Zusatz-Restabfallbehälter angefordert und genutzt werden.
Nutzung der 40-Liter-Abfallsäcke
Der Rote Sack
ABFALLSACK
40 L
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Bitte keine glühenden Abfälle, Flüssigkeiten oder scharfkantigen Gegenstände einfüllen
Das steht auf dem roten Abfallsack.
Allerdings, ... wer kommt schon darauf glühende Asche in einen Kunststoffsack zu füllen, oder irgendwelche Flüssigkeiten. Auch sperrige, spitze, oder Gegenstände mit scharfen Bruch- oder Schnittkanten werden ja wohl nicht in einem solchen Sack entsorgt werden sollen?
Oder doch?
In der Tat, es kommt leider vor und einige Male ist es sogar schon passiert, dass die Müllwerker deshalb Arbeitsunfälle hatten.
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
bitte befüllen Sie die roten Restabfallsäcke nur mit solchen Abfällen aus Ihrem Haushalt, die die Kapazität und die Haltbarkeit der Säcke nicht überfordern und halten Sie sich dabei an die aufgedruckten Hinweise zur Befüllung.
Leerung und Chipsystem
Jede Leerung wird registriert
Restabfallbehälter werden in der Regel 14-täglich, nach Abfalltourenplan geleert.
Einen Ident-Chip ...
haben alle Restabfallbehälter (und die Biotonnen sowie die Papiertonnen).
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Es handelt sich um einen elektronischen Datenträger (kurz Chip). Dieser enthält einen Code, der der Zuordnung des Behälters zum Grundstück des Anschluss-/Gebührenpflichtigen und der Registrierung der Leerungsvorgänge dient. Das heißt der Chip wird ausgelesen und die Leerung regiestriert.
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Zusätzlich sind die Abfallbehälter mit einem Aufkleber gekennzeichnet. Er enthält den Behälterstandort und die Behälternummer zum Abgleich mit den Angaben im Abfallgebührenbescheid in Klarschrift sowie die auch im Chip gespeicherten Daten als Strichcode. Dar Barcode spielt bei Registrierung einer Behälterleerung keine Rolle.
Abfallbehälter ohne elektronischen Datenträger/Chip dürfen für die Restabfallentsorgung im Landkreis Potsdam-Mittelmark nicht benutzt werden. Abfallbehälter, deren Chip verlorengegangen ist, können nicht geleert werden. Bitte wenden Sie sich in einem solchen Fall an die Mitarbeiter des Fuhrparks.
Weitere Informationen zur Ausstattung mit Restabfallbehältern finden Sie im § 16 AbfES.
Nicht über 100%
Der Deckle muss geschlossen sein
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Bitte befüllen Sie Ihren Abfallbehälter nur so weit, dass der Deckel in jedem Fall noch vollkommen geschlossen werden kann (maximal also 100%).
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Bitte achten Sie darauf, dass die Restabfälle zu jeder Jahreszeit und Temperatur im Rahmen des Leerungsvorganges problemlos aus dem Restabfallbehälter herausrutschen und in das Innere des Sammelfahrzeugs hineinfallen können.
Die Rote Karte im Einsatz
Überfüllte Abfallbehälter bekommen die "rote Karte", denn sie verstoßen gegen die Bereitstellungsregeln der §§ 18 Abs. 1 und 20 Abs. 2 Satz 4 Abfallentsorgungssatzung ("Die Deckel der Abfallbehälter müssen jederzeit schließbar sein").
Restmengen
Sind Restmengen im Abfallbehälter veblieben, weil sie verklemmt oder festgefroren sind, kann durch die Müllwerker nicht eingegriffen werden. Mehr dazu und zu anderen Regeln der richtigen Bereitstellung lesen Sie bitte hier.
Deckleöffnung zur Straße
Richtig bereitstellen
Die Abfallentsorgung wird überwiegend mit Seitenladefahrzeugen durchgeführt, bei denen nur ein Mann an Bord ist. Die Restabfallbehälter müssen deshalb mit Deckelöffnung in Richtung Straße bereitstehen.
Zwei Schichten
Müllwerker haben Frühschicht und Spätschicht
Wir leeren Ihre (Rest-) Abfallbehälter im Zweischichtsystem.
So können wir die hochwertige Ensorgungstechnik (insbesondere die Seitenladertechnik, die mit einem Müllwerker je Sammelfahrzeug auskommt) effizient nutzen und unsere Dienstleistungen für Sie immer pünktlich, zuverlässig und kostengünstig erbringen.
Am allerbesten gelingt und das, wenn Sie Ihren Abfallbehälter richtig bereitstellen. Hier erhalten Sie ausführliche Tipps dazu.
Abfallbehälter ist weg
Diebstahl oder vertauscht?
Ihr Abfallbehälter ist nicht mehr auffindbar? Die Tonne wurde von Unbekannten beschädigt? Bitte zeigen Sie Diebstahl und/oder Beschädigung umgehend bei der APM GmbH und bei der Polizei an.
Bei Verlust und auch bei Beschädigung des Abfallbehälters, informieren Sie die Mitarbeiter/-innen des Änderungsdienstes für Kunden bitte schriftlich. Das ist wichtig, denn Sie haften für die Schäden, falls Sie nicht nachweisen können, dass Sie kein Verschulden trifft.
Mit der Verlust- oder Beschädigungsanzeige für einen Restabfallbehälter ist die Nummer des entwendeten respektive beschädigten Behälters vorzulegen. Wurde der Abfallbehälter gestohlen, schauen Sie bzgl. seiner Nummer bitte in Ihren Abfallgebührenbescheid.
Sofort nachdem die APM GmbH Kenntnis über den Verlust eines Restabfallbehälters hat, wird dieser (über den elektronischen Chip - siehe oben) für die Leerung durch die Sammelfahrzeuge gesperrt und damit einer Benutzung durch nicht berechtigte Abfallerzeuger entzogen.
Meldung bei der Polizei ...
am besten direkt über die Internetwache des Landes Brandenburg.
Entsorgungsanlage
Wohin kommen die Restabfälle?
Sie möchten erfahren, wo die Behandlung der Restabfälle stattfindet, die im Landkreis Potdam-Mittelmark anfallen?
Gern
Haben die Sammelfahrzeuge ihre Sammeltouren im Landkreis beendet und ist der Wechselcontainer auf einem Fahrzeug gefüllt, wird dieser auf einem Sammelplatz abgesetzt. Mit einem Lastzug, der zwei volle Restabfall-Wechselcontainer transportiert, wird der eingesammelte Restabfall seit 01.06.2012 zur thermischen Abfallbehandlungsanlage EEW in Premnitz gefahren.
EEW Energy from Waste Premnitz GmbH | Dr. Herbert-Rein-Straße | 114727 Premnitz
Auf der Anlage werden die Wechselcontainer in den Abfallbunker abgeladen und der Verwertungsprozess kann beginnen. Wie die thermische Verwertung abläuft und welcher Nutzen daraus gezogen wird, das erfahren Sie ausführlich beschrieben in einem Standortflyer des EEW Premnitz.
Welche Abfälle in der Anlage verwertet werden dürfen, können Sie dem Entsorgungsfachbetriebe-Zertifikat des Unternehmens entnehmen.
Rechtsgrundlagen
Satzungsbezug
§ 5 Abfallentsorgungssatzung | Anschluss- und Benutzungszwang gemäß der Vorgaben von § 17 Kreislaufwirtschaftsgesetz
§ 7 Abfallentsorgungssatzung | Abfalltrennung
§ 15 Abfallentsorgungssatzung | Restabfall und zugelassene Abfallbehälter und Höchstgewichte
§ 16 Abfallentsorgungssatzung | Ausstattung mit Restabfallbehältern
- Zuletzt aktualisiert: 04. Januar 2023