Sammelsystem Gelber Sack
Vielfalt im Gelben Sack
In den gelben Sammelbehältnissen für gebrauchte Verkaufs- oder auch Leichtverpackungen geht es bunt zu, nicht nur farblich, sondern auch stofflich. Es werden darin folgende leere Verpackungen gesammelt ...
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Verpackungen aus div. Kunststoffen, das sind z. B. ...
Kunststofffolien (Tragetaschen, Beutel, Einwickelfolie), Kunststoffflaschen (von Wasch-/Spülmitteln oder Kosmetik), Kunststoffbecher und -schalen (von Quark, Margarine, Joghurt bzw. Obst und Gemüse), Schaumstoffe und Styropor (Schalen von Obst- u. Gemüseverpackungen) und auch Menüschalen von Fertiggerichten. -
Verpackungen aus Verbundstoffen, das sind z. B. ...
Getränke- und Milchkartons (TetraPak), die durch Kombination der Materialien Karton (Pappe/Papier) mit Kunststoff- und Aluminiumfolien hergestellt werden. Außerdem gehören dazu Vakuumverpackungen (Kaffee- und Teetüten) sowie Verpackungen für Eis- und andere Tiefkühlprodukte. -
Verpackungen und Verpackungsfolien aus Leichtmetallen, das sind z. B. ...
Konservendosen, Hundefutterdosen, Getränkedosen (ohne Pfand), Verschlüsse (Kronkorken, Schraubdeckel), Aluschalen, Aludeckel, Alufolien, Spraydosen sowie Menü- und andere Leichtmetallschalen aus Weißblech.
Eine Aufzählung der zugelassenen Verpackungsarten ist auf jedem Gelben Sack aufgedruckt. Auch die Gelben Container sind mit einem Aufkleber versehen, der auf die zugelassenen Inhalte hinweist. Weitere Hinweise lesen Sie hier.
Falsch im Gelben Sack
Verpackungen aus Papier
Verkaufsverpackungen, die ausschließlich aus Papier und Pappe bestehen, werden ebenfalls von den dualen Systemen lizensiert. Sie werden jedoch NICHT über den Gelben Sack entsorgt. Alle verwertbaren Abfälle aus Papier und Pappe, darunter ....
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sowohl eindeutige "Nichtverpackungen", wie Zeitungen, Zeitschriften, Schulhefte, Schreibpapiere, u. ä. ...
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als auch die leeren Verkaufsverpackungen aus Papier (Tüten und Schachteln, bspw. für Gemüse, Brot und Brötchen, Konfekt, Frühstücksflakes u. ä.) sind gemeinsam über die Papiertonne zu sammeln.
Verschiedenes aus Kunststoffen
Nicht zu den Verkaufs-/Leichtverpackungen zählen Kunststoffgegenstände, die keine Verkaufsverpackung sind, so wie bspw. | Blumen- und Bierkästen | Spielzeug aus Kunststoff | Kunststoffeimer und -wäschekörbe | Partygeschirr | Toilettensitze und Kunststoffmöbel | Styropordämm- und -deckenplatten | Bauelemente aus Kunststoff u. ä. .
Diese Gegenstände sind nicht über das duale System lizensiert und dürfen folglich NICHT über den Gelben Sack/Tonne entsorgt werden.
Derartige Gegenstände gehören je nach Abfallart zum Restabfall, Sperrmüll oder zum Bauabfall. Bauabfälle werden nur an den APM Wertstoffhöfen angenommen. Bitte nutzen Sie auch das Abfall ABC bei der Suche nach den richtigen Entsorgungswegen für diverse Abfälle.
Alles schon bezahlt
Bedenken Sie, bevor Sie eine x-beliebige leere Verkaufsverpackung über den Restabfall entsorgen, dass Sie dann für deren Entsorgung doppelt zahlen. Einmal über den mit dem Produktkauf bezahlten Entsorgungskostenanteil des dualen Systems und einmal über die Leistungsgebühr.
Mehr über die dualen Systeme, die seit 1991 verantwortlich für die Rücknahme und die Verwertung von Verkaufsverpackungen sind, erfahren Sie hier.
Einsammlung
Die Gelben Säcke werden 14-täglich von den privat genutzten Grundstücken nach Abfall Tourenplan eingesammelt. Die Leerung der an ausgewählten Standorten genutzten Gelben 1.100 l Container erfolgt meist zweimal wöchentlich.
Ansprechpartner bei Fragen zum Sammelsystem
Den Auftrag zur Einsammlung der gefüllten Gelben Säcke und zur Leerung der Gelben Container hat im Landkreis Potsdam-Mittelmark die MEBRA | Märkische Entsorgungsgesellschaft Brandenburg mbh.
Rechtsgrundlagen
Verpackungsgesetz | Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen
§ 4 Abs. 1 Ziff. 2 Abfallentsorgungssatzung | Verpackungsabfälle, die von der der Abfallentsorgung durch den Landkreis ausgeschlossen sind
§ 7 Abfallentsorgungssatzung | Abfalltrennung
- Zuletzt aktualisiert: 17. Februar 2021