Sperrmüllformular
Was wir abholen und was nicht
Wir holen gern ab, was Sie hier anmelden, ...
aber nur dann, wenn es auch wirklich Sperrmüll ist.
In der Abfallentsorgungssatzung heißt es dazu „Unter Sperrmüll versteht man Abfälle, die selbst nach einer zumutbaren Zerkleinerung, wegen ihrer Sperrigkeit, ihres Gewichtes oder ihrer Materialbeschaffenheit nicht in die Restabfallbehälter passen.“
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Der alte Sessel und der abgewetzte Wohnzimmerteppich, Omas antiker Küchenschrank und das nicht mehr benötigte Kinderbett, zerbeulte Koffer und Reisetaschen all das gehört selbstverständlich zum Sperrmüll.
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Wenn Sie aber Dielen- und Laminatbretter*, Zimmer- und andere Türen*, Wandpanele* oder Fenster* samt Außenjalousie*, Rankegitter, Fensterladen und ähnliche zum Haus gehörende Gegenstände als Sperrmüll entsorgen wollen, sagen wir NEIN.
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Um zu präzisieren, was Sperrmüllgegenstände sind, kann man auch sagen ...
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Sperrmüll sind Gegenstände, die nicht in die Restabfallbehälter passen und ....
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oder es sind Möbel und Ausstattungen, die man bei einem Umzug mit in die neue Wohnung nehmen würde.
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Dazu sagen wir nein
Würden Sie die, im Satz oben mit dem Sternchen* gekennzeichneten Bauteile aus einer Mietwohnung mitnehmen, wenn Sie in eine neue Wohnung umziehen? Natürlich nicht!
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Diese Abfälle sind kein Spermüll und müssen gebührenpflichtig auf unseren Wertstoffhöfen angeliefert werden.
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Nein sagen wir auch zu Hausrat, Altkleidern oder Geschirr, die allesamt in den Restabfallbehälter oder einen roten, gebührenpflichtigen Abfallsack passen und deshalb als Restabfall entsorgt werden können.
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Gut erhaltene, noch tragbare Alttextilien entsorgen Sie bitte über die Altkleidersammlung. Altkleidercontainer finden Sie auch auf unseren Wertstoffhöfen.
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Metallschrott , wie Fahrräder, Zinkwannen und mehr gehört ebenfalls nicht zum Sperrmüll.
Das Steuerzeichen ist wichtig
Das Steuerzeichen ...
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ist objektgebunden, das heißt, jedem Grundstück zugeordnet. Das Steuerzeichen ist siebenstellig. Grundstückseigentümer finden es auf ihrem Gebührenbescheid.
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Wenn Sie Mieter sind, haben Sie kein Steuerzeichen.
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In diesem Formular ist das Steuerzeichen jedoch ein Pflichtfeld. Bitte tragen Sie als Mieter ersatzweise sieben Mal die Eins (1111111) ein und geben unbedingt Namen und Anschrift des Vermieters an.
- Zuletzt aktualisiert: 03. Januar 2023